Geltungsbereich:von Raithsäge (Regen) bis Schnitzmühle (Viechtach)
Es dürfen nur kleine Fahrzeuge (Boote) ohne eigene Triebkraft verwendet werden. Als solche gelten: Kanus (Kajaks, Kanadier), Schlauch- und Ruderboote sowie sonstige Schwimmkörper. Die Boote und sonstige Schwimmkörper dürfen höchstens 4 Plätze haben und maximal 6 m lang sein.
Das Befahren des Schwarzen Regen ist nur von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhrerlaubt. Außerhalb dieser Zeit ist das Befahren des Schwarzen Regen verboten.
In der Zeit vom 15.04. bis 15.06. eines Jahres ist das Befahren des Schwarzen Regen bei einem Pegelstand beim Pegel Sägmühle von weniger als 62 cm verboten, in der übrigen Zeitist das Befahren bei einem Pegelstand beim Pegel Sägmühlevon weniger 58 cm verboten. Der Mindestpegelstand (62 cm bzw. 58 cm) gilt auch dann als erreicht, wenn die jeweiligen Wasserstände am Pegel Sägmühle zwischen 18.00 Uhr des Vorabends und 10.00 Uhr des Fahrtages erreicht oder überschritten wurden. Das sieht man am besten in der fünfzehnminütigen Pegeltabelle Sägmühle.
Das Ein- und Aussetzen und das Umtragen von Booten bei Wehranlagen ist nur an folgenden, im Gelände mit einem Schild gekennzeichneten Stellen zulässig: - Raithsäge (Parkplatz) - Oberauerkiel - Schmalzgrub (Notausstieg) - Wasserkraftanlage vor Firma Pfleiderer - Kreisverkehr in Teisnach - Marienthal - Gumpenried - Gumpenrieder Schwall (Notausstieg) - Campingplatz (Gstadt) - Campingplatz (Schnitzmühle)
Das Anlanden und Betreten der Kiesbänke und Inseln ist ganzjährig verboten.
Das Befahren ist nur in der Flussmitte bzw. an der tiefsten Stelle erlaubt.
Kanuverleih Bayerwald Inh. K. Dikan -
Großenau 7 in
94234 Viechtach -
Telefon: 09942/801654 - Mobil: 0160/96255512 -
Fax: 09942/801683